Das Copyright bzw. Urheberrecht im BarnCam.de ForumIch möchte hiermit ausdrücklich einmal schriftlich darauf hinweisen, dass für das gesamte BarnCam.de Forum sowohl angloamerikanisches Copyright wie auch kontinentaleuropäisches Urheberrecht gilt.
Werden also auszugsweise geschriebene Texte, Fotos, Grafiken, Audio- oder Videodateien sowie Scripte nach § 75 UrhG, Datenbanken, das Seiten Design oder der Aufbau bzw. die Navigation der BarnCam.de Internetseiten ausserhalb dieses BarnCam.de Forums kopiert, veröffentlicht oder an Dritte übertragen, so liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Urheberrecht bzw. Copyright vor und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ich habe leider derzeit in anderen Foren sehen müssen, dass Inhalte aus meinem Forum kopiert und dort veröffentlicht wurden!

Allgemeine und rechtliche Informationen zum Copyright und Urheberrecht1. UrhebergesetzUrhG:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html In Deutschland gilt seit dem 13.09.2003 das neue Urheberrecht und es wurde erweitert umd das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft".
http://www.www-kurs.de/urheber.htm- Urheber eines Werkes ist laut dem Urheberrechtsgesetz in Deutschland und Österreich derjenige, der es geschaffen hat.
- Damit genießt er den vollen Schutz des Urheberrechts.
- Anders als in den angloamerikanischen Ländern, wo die Urheberschaft durch Eintragung in ein Copyright-Register dokumentiert werden muss, ist eine besondere Registrierung dazu in Deutschland und Österreich nicht nötig.
- Wenn Sie ein Werk veröffentlichen, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Copyright-Vermerk auf Ihre Rechte hinweisen.
2. Erläuterung zum Copyright-Begriffhttp://www.advisign.de/webdesign-recht/2007-08/der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps-teil-1Der Begriff “Copyright” kommt aus dem angloamerikanischen Raum und heißt in etwa dasselbe wie “Urheberrecht”. Es schützt die Interessen dessen, der die Rechte am Werk hat.
3. Unterschied zwischen den beiden Rechtsbegriffen Copyright und Urheberrechthttp://www.advisign.de/webdesign-recht/2007-08/der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps-teil-1Der Unterschied liegt darin, dass das deutsche (und kontinentaleuropäische) Urheberrecht den Künstler schützen will und das Copyright den Inhaber der Rechte am Werk. Es ist also wirtschaftlicher orientiert und unterscheidet sich insbesondere dann, wenn ein Künstler für einen Auftraggeber arbeitet. In Deutschland hätte der Künstler trotzdem ein Urheberrecht und könnte auf sein Werk damit entscheidend Einfluss nehmen. Beim US-Copyright hat er nur gewisse Vetorechte.
Das deutsche Urheberrecht schützt vor allem die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers.
Das Copyright schützt die Interessen dessen, der die Rechte am Werk hat, z.B. den Auftraggeber.
4. Copyright HinweisDer Copyright-Hinweis war früher mal notwendig. Z.B. mussten in den USA die Urheberrechte registriert und mit einem solchen Hinweis versehen werden. Ansonsten konnten die Rechte an dem Werk erlöschen. Daher ist der Hinweis so stark verbreitet. Übrigens hatte das Symbol „©” nie eine rechtliche Wirkung und war schon immer nur ein bloßer Hinweis. Seit dem 1 April 1989 entstehen auch in den USA die Urheberrechte wie in Deutschland automatisch, d.h. sie brauchen den Copyright-Hinweis gar nicht mehr.
Ist ein Copyright-Hinweis notwendig?
Nein, die Urheberrechte entstehen automatisch, sobald die Schutzvoraussetzungen vorliegen. Wenn jemand eine kunstvolle und individuelle Website erstellt hat, dann ist sie sofort geschützt. Ohne weiteres Zutun und vor allem ohne Copyright-Hinweise.
5. Verletzung des Urheberrechtshttp://www.www-kurs.de/urheber.htmWenn Urheberrechte verletzt wurden,
- kann der Autor eine Frist setzen, weitere Veröffentlichung zu unterlassen,
- kann ein Betrag (z.B. für entgangene Lizenzgebühren) eingeklagt werden,
- kann Schadensersatz verlangt werden,
- kann sogar eine Strafanzeige gestellt werden, wenn weiterhin Urheberrechte verletzt werden,
- kann es letztlich zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Über die Erfolgsaussichten sollte man sich jedoch zuvor von fachkundigen Anwälten beraten lassen. Sonst stehen Verfahrenskosten, die aufgewendete Zeit und die strapazierten Nerven in keinem gesunden Verhältnis zum möglichen Gewinn aus der Angelegenheit.
6. Besonderheitenhttp://www.www-kurs.de/urheber.htm- Es wird das Urheberrecht des "Tatortes" angewandt. Es kann also rechtliche Unterschiede geben, ob eine Internetseite in Deutschland (es gilt das UrhG) oder die selbe Seite in Timbuktu kopiert wird.
- Werden Internet-Inhalte in eigenen Worten neu formuliert, dürfen sie wiederum veröffentlicht werden.
- Zitieren aus fremden Werken ist möglich, wenn Urheber und Quelle genannt werden (§ 63 UrhG).
- Gemeinfreie Inhalte dürfen beliebig vervielfältigt, bearbeitet, veröffentlicht etc. werden. Dazu gehören:
-- Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche (nicht für den innerdienstlichen Gebrauch bestimmte) Dokumente,
-- Werke von Autoren, wenn 70 Jahren nach deren Tod kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht und gleichzeitig auch kein besonderer Schutz als Sammelwerk (§ 4 UrhG) geltend gemacht werden kann.
- Das Recht des Abgebildeten an Personenfotos endet schon 10 Jahre nach seinem Tod.
Ein Link auf einer Web-Seite ist urheberrechtlich nicht relevant. Links werden auch nicht wie Zitate gewertet. Daher darf ungefragt auf fremde Inhalte verlinkt werden. Umfangreiche Linksammlungen hingegen können jedoch den Schutz als Datenbank genießen.
7. Weitere Quellen zum Thema Urheberrecht Zitatquelle:
http://www.www-kurs.de/urheber.htmUrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg_inhalt01.htm Internet4Jurists, Das österreichiche Urheberrechtsgesetz:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG):
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c231_1.html Online Magazin "infoquelle":
http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/Urheberrechte.htm Urheberrecht in der digitalen Welt - Musik, Video, Filme, Bilder, Texte, Software, Tauschbörsen, MP3, CD, DVD:
http://www.irights.info/
8. Noch mehr Links zu dem Thema Copyright auf Foren-Name?
http://www.e-recht24.de/forum/1406-copyright-foren-name.htmlMarkenrechtsverletzungen
Das LG Hamburg hat in einem Versämnisurteil entschieden, dass die Verwendung einer eingetragenen Markenbezeichnung als Nickname in einem Internetforum kein Markenrechtsverstoß ist. (LG Hamburg v. 15.11.2005 (Az. 312 O 652/05))
Beachtung des Copyright in den Foren
http://www.phpbb9.de/small-talk/beachtung-des-copyright-den-foren-t12163.htmlUnterschied Copyright / Urheberrecht
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/161332,0.htmlGenau, das angloamerikanische Copyright ist dem deutschen Recht eigentlich völlig unbekannt. Wir haben das - nicht an bestimmte Formalien gebundene - Urheberrecht. Für den deutschen Künstler bedeutet das letztlich: Wenn er hier ein Werk herstellt, sind das Werk und die Beziehung zwischen ihm und dem Werk ohne weiteres Zutun durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützt. Er muss nicht etwa irgendwo einen "(C)opyright"-Vermerk anbringen.
Copyright Hinweis bei zwei Personen
http://www.advisign.de/webdesign-recht/2007-08/der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps-teil-1Hier noch ein Praxistipp:
Angenommen zwei Personen haben einen Copyright Vermerk an einem digitalen Werk angebracht. Da sich digitale Kopien nicht vom Orginal unterscheiden, wäre es gut, wenn der echte Urheber nachweisen könnte, dass er der Erste war, der hier ein Copyright geltend gemacht hat.
genau das geht mit
http://www.copyclaim.comWas bedeutet der Begriff „Alle Rechte vorbehalten” bzw. „All Rights Reserved”?
http://www.advisign.de/webdesign-recht/2007-08/der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps-teil-1Auch dieser Hinweis war früher in einigen Ländern notwendig und ist nun überholt. Heute wird er nur dazu genutzt, um zu zeigen, dass man alle Rechte an einem Werk hat. Alle Rechte? Ja, das Urheberrecht ist tatsächlich ein Bündel von Rechten. Z.B. hat ein Zeichner eines Bildes das Recht anderen Kopien zu erlauben (Vervielfältigungsrecht) und das Recht, dass sein Name drunter steht (Recht der Anerkennung der Urheberschaft) oder das Recht, dass keiner das Bild bearbeiten darf (Entstellungsrecht). Ein Beispiel: Ich poste ein Foto im Internet und schreibe drunter „All rights reserved”. Dann heißt das: „ich habe alle Rechte und kein anderer außer mir darf mit dem Foto außer gucken etwas machen”. Wenn ich das Foto aber unter die „Creative Commons“-Lizenz stelle, dann kann ich „All Rights reserved” nicht mehr schreiben. Warum? Weil ich die Nutzung des Bildes anderen erlaubt habe. D.h. das Recht zur Nutzung ist nicht mehr „reserved”. Also sind nicht maehr “All rights reserved”.